Anmeldung
Bei Bezug einer Wohnung müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde) anmelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt. Familien mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.
Kinder ab 16 Jahren haben eine eigene Anmeldung zu erstatten.
Wenn Sie sich nicht innerhalb einer Woche anmelden, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Vorzulegen sind alle vorhandenen Ausweispapiere:
- bei Ledigen: Geburtsurkunde
- bei Verheirateten: Heiratsurkunde
- bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Jürgen Wiedermann Sachbearbeiter | 09473/9401-22 | 09473/9401-19 | EG 09 | juergen.wiedermann@vg-kallmuenz.de |
Entstehende Kosten
Die Anmeldung einer Wohnung ist gebührenfrei.
Gesetzliche Grundlagen
Art. 13, 17 Bayer. Gesetz über das Meldewesen
Formulare
Informationen des BayernPortals
Anschrift
Verwaltungsgemeinschaft Kallmünz
Keltenweg 1
93183 Kallmünz
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 09473/94010
Fax: 09473/940119
E-Mail: vg.kallmuenz@vg-kallmuenz.de
Öffnungszeiten
Achtung! Ab 01.07.2019 Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr, Dienstag von 13.30 - 17.00 Uhr, Donnerstag von 13.30 - 18.00 Uhr, Mittwoch geschlossen